Der Tagessatz ist für alle Gäste gleich.

Für Senioren, die dauerhaft im Heim aufgenommen sind, wird das Pflegegeld seit 01.01.2014 nicht mehr direkt ausbezahlt, sondern vom zuständigen Landesamt direkt an das Seniorenwohnheim überwiesen.
Der Bewohner muss nur den Grundtarif bezahlen.

Heimgäste in Kurzzeitpflege erhalten in der Zeit, die sie im Seniorenwohnheim verbringen, weiterhin zu Hause das Pflegegeld ausbezahlt.
Deshalb ist bei Kurzzeitpflege der jeweilige Betrag des Pflegegeldes, zusätzlich zum Grundtarif weiterhin mitgeschuldet.

AKTUELLE TAGESSÄTZE ab 01.01.2024 – siehe Tabelle unten

Bei Daueraufnahme ist vor Beginn eine einmalige Kaution in Höhe von 1.500,00 € geschuldet.

Allgemeine Tarife

Pflegestufe01234
Einbettzimmer50,68 €50,68 €50,68 €50,68 €50,68 €
Mehrbettzimmer48,15 €48,15 €48,15 €48,15 €48,15 €

Tarife für Kurzzeitpflege

Pflegestufe01234
Kurzzeit-Pflegegeld0,00 €18,79 €29,59 €44,38 €59,18 €
Kurzzeitpflege-Grundtarif50,68 €50,68 €50,68 €50,68 €50,68 €