Informationen
Kriterien für die Heimaufnahme
Kriterien für die Reihung in der Aufnahmeliste
Für die Daueraufnahme gibt es eine Warteliste, welche regelmäßig aktualisiert wird.
Für die Bildung der Rangordnung werden folgende Kriterien berücksichtigt, wobei maximal 110 Punkte vergeben werden:
- Einreichdatum des Antrages (max. 10 Punkte)
- Grad der Pflegebedürftigkeit (max. 40 Punkte)
- Möglichkeit und Zumutbarkeit der Betreuung zu Hause (max. 10 Punkte)
- Einschränkende Elemente der derzeitigen Wohnsituation (max. 10 Punkte)
- Spezifische persönliche Schwierigkeiten (max. 10 Punkte)
- Ansässigkeit im Einzugsgebiet der Gemeinden (max. 30 Punkte)
Wenn einem Antragsteller die Aufnahme angeboten wird und er auf die Aufnahme verzichtet, bleibt er zwar in der Warteliste, verliert jedoch 10 Punkte bezogen auf die familiäre und soziale Situation und auf das Datum der Antragsstellung. Wendet sich die in der Warteliste verbliebene Person aufgrund der Verschlechterung der Situation, die eine Änderung der Punktezahl für die sozialen Kriterien bewirken könnte, erneut an das Heim, so wird eine neue Bewertung vorgenommen. Für die erneute Zuerkennung der Punkte auf das Datum der Antragstellung gilt das Datum der Neubewertung der familiären und sozialen Situation wie oben angeführt.
Gibt der Antragsteller innerhalb der gesetzten Frist keine Antwort oder ist er nicht auffindbar, so wird er aus der Warteliste gestrichen. Wer aus der Warteliste gestrichen worden ist, kann nach 60 Tagen ab der Streichung einen neuen Antrag auf Wiederaufnahme in die Warteliste stellen.