Kriterien für die Heimaufnahme

Kriterien für die Reihung in der Aufnahmeliste

Für die Daueraufnahme gibt es eine Warteliste, welche regelmäßig aktualisiert wird.
Für die Bildung der Rangordnung werden folgende Kriterien berücksichtigt, wobei maximal 110 Punkte vergeben werden:

- Einreichdatum des Antrages (max. 10 Punkte)
- Grad der Pflegebedürftigkeit (max. 40 Punkte)
- Möglichkeit und Zumutbarkeit der Betreuung zu Hause (max. 10 Punkte)
- Einschränkende Elemente der derzeitigen Wohnsituation (max. 10 Punkte)
- Spezifische persönliche Schwierigkeiten (max. 10 Punkte)
- Ansässigkeit im Einzugsgebiet der Gemeinden (max. 30 Punkte)

  • Auszug BLR 953/2025 – Regelung der Seniorenwohnheime Südtirols

Wird eine Person vom Seniorenwohnheim für die Aufnahme oder für die Aktualisierung der Warteliste kontaktiert, so muss sie diesem Heim innerhalb der von ihm gesetzten Frist eine Antwort zukommen lassen.
Gibt die Person innerhalb der genannten Frist keine Antwort oder ist sie nicht auffindbar, so wird sie aus der Warteliste gestrichen.
Lehnt die Person innerhalb der genannten Frist den angebotenen Platz ab, so wird der Antrag für die Warteliste stillgelegt. Dies bedeutet, dass die Person in der Warteliste bleibt, die Punktezahl – außer jene Punkte für das Einreichdatum – nicht verändert wird und ihr vom Seniorenwohnheim kein freier Platz mehr angeboten wird. Bei einer dokumentierten Verschlechterung der Situation, welche eine Änderung der Punktezahl laut Artikel 8 bewirken, wird die Stilllegung nach einer entsprechenden Aktivierung von Seiten des Antragstellers/der Antragstellerin wieder aufgehoben.