Transparente Verwaltung
Betriebsarzt - Arbeitsmediziner
Arbeitsmedizin Betriebsarzt
Die Betriebsärztin/der Betriebsarzt wird vom Arbeitgeber ernannt, wenn nach erfolgter Arbeitsplatzbewertung spezifische Gesundheitsrisiken für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer festgestellt werden, bei denen eine gesundheitliche Überwachung vom Gesetz vorgeschrieben wird.
Bei der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt handelt es sich um eine Person mit einer spezifischen Ausbildung im Arbeitsschutz. Sie arbeiten mit dem Arbeitgeber bei der Umsetzung der Maßnahmen für den Gesundheitsschutz zusammen, um für die psychische und körperliche Unversehrtheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu garantieren und führen die Gesundheitsüberwachung durch.