Welche öffentlichen Beiträge erhalten wir?

Die Bestimmungen (Art. 1, Abs. 125 und 127, Gesetz Nr. 124/2017) verpflichten Unternehmen und Non-Profit-Organisationen zur Transparenz.
Wer im Vorjahr öffentliche Gelder von über 10.000 Euro erhalten hat, muss diese im Internet oder im Jahresabschluss veröffentlichen.

Dieser Betrieb gewährt NIEMANDEM Zuschüsse oder Fördermittel.

Dieser Betrieb erhält Zuwendungen bzw. Kostenrückerstattungen von folgenden öffentlichen Körperschaften

- ASWE Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung = Einheitsbetrag Unterbringung Bewohner laut Richtlinien des Landes
- Gemeinde Schluderns = Tarifbeteiligung für die Unterbringung von Bürgern im Altersheim
- Gemeinde Laas = Tarifbeteiligung für die Unterbringung von Bürgern im Altersheim
- Gemeinde Mals = Tarifbeteiligung für die Unterbringung von Bürgern im Altersheim
- Gemeinde Stilfs = Tarifbeteiligung für die Unterbringung von Bürgern im Altersheim
- Gemeinde Prad a.Stj. = Tarifbeteiligung für die Unterbringung von Bürgern im Altersheim
- Sanitätsbetrieb Meran/Bozen SABES = Rückvergütung der Kosten für Krankenpflege und ärztliche Betreuung
- Verband der Seniorenwohnheime = Rückvergütung Kosten aus dem Mutterschaftsfond
- Autonome Provinz Bozen = Beiträge für den Ankauf von Einrichtungen und sonstigen Anschaffungen (derzeit keine Ansuchen gestellt)