Transparente Verwaltung
Unsere Mitarbeiterinnen - unser Team
Unsere motivierten MitarbeiterInnen verfügen über eine hohe fachliche und soziale Kompetenz. Sie haben Geduld und nehmen sich Zeit.
Unsere Teams sind kunterbunt gemischt
BERUFSBILDER = siehe Anlage zum Kollektivvertrag
Pflege und Betreuung = Krankenpflegerin – Sozialbetreuerin – Altenpflegerin – Pflegehelferin – Soziale Hilfskraft
Reinigung und Wäscherei = Heimgehilfen
Küche = Köchin und Heimgehilfen
Verwaltung = Sekretärin Direktorin
VERHALTENSKODEX für Seniorenwohnheime
Kollektivverträge
Rechte Pflichten Gehälter für unsere Mitarbeiterinnen werden von den geltenden Kollektivverträgen für die Gemeinden, Altersheime und Bezirksgemeinschaften geregelt
Führungskräfte
Spitzenpositionen in der Verwaltung = Die Figur des Generaldirektors gibt es in den Seniorenwohnheimen nicht
Führungskräfte im Betrieb: Direktorin Sibille Tschenett
Verantwortliche für die Korruptionsvorbeugung und die Transparenz: Sibille Tschenett
Die Direktorin erklärt, dass sie keine weiteren Aufträge bei anderen öffentlichen oder privaten Körperschaften hat und keine Beauftragungen mit Vergütungen zu Lasten der öffentlichen Finanzen hat.
- Liste der Führungspositionen = keine Kompetenz in diesem Bereich.
- Freie Stellen der Führungskräfte = keine
- Führungskräftealbum = keine Kompetenz in diesem Bereich.
- Ausgeschiedene Führungskräfte = keine
- Sanktionen wegen unterlassener Mitteilung von Daten = Die Verletzung der Offenlegungspflichten sieht Verwaltungsstrafen von Euro 500,00 bis Euro 10.000,00 gemäß Artikel 47 G.D.vom 14. März 2013, Nr. 33 vor.
- Organisatorische Positionen = Pflegedienstkoordinatorinnen
- Spesen des Personals mit unbefristetem Arbeitsverhältnis = keine Verpflichtung, die Daten zum jährlichen Konto des Personals im Sinne des Artikels 60, Absatz 2 des GvD. 165/2001 mitzuteilen
- Jährliche Personalstatistik = keine Verpflichtung, die Daten zum jährlichen Konto des Personals im Sinne des Artikels 60, Absatz 2 des GvD. 165/2001 mitzuteilen
- Personal mit befristetem Arbeitsverhältnis und deren Spesen = keine Verpflichtung, die Daten zum jährlichen Konto des Personals im Sinne des Artikels 60, Absatz 2 des GvD. 165/2001 mitzuteilen
- Abwesenheitsquote = wird nicht ausgewertet
- An die Bediensteten erteilte und genehmigte Aufträge = Keine ermächtigten Aufträge an die Bediensteten
- Tarifverhandlungen = Ergänzende Verhandlungen
- Dezentrale Abkommen und Kosten = Die nationalen Kollektivverträge werden nicht angewandt. Es sind keine Fonds für dezentrale Abkommen vorgesehen.
- OIV (Unabhängiges Bewertungsorgan) = Dem Betrieb fehlt ein unabhängiges Bewertungsorgan oder eine andere ähnliche Struktur, denen von Artikel 14 des GvD Nr. 150/2009 vorgesehene Kompetenzen zugewiesen sind. Diese Aufgabe wurde der Direktorin übertragen.